Schneller und sicherer zur richtigen Decke
Mit vollständiger Einführung der EU-BauPVO (Bauproduktenverordnung) zum 01.07.2013 haben sich Änderungen bezüglich der relevanten Verwendbarkeitsnachweise für Bauprodukte bzw. Bausätze und Bauarten ergeben. Ziel der Verordnung ist der kontinuierliche Abbau von Handelsbarrieren in der EU durch einheitliche Produkt- und Prüfstandards und somit harmonisierte Leistungsangaben für Bauprodukte. Die Bauproduktenverordnung Nr. 305/2011 sieht eine Leistungserklärung vor, in der ein Hersteller die Übereinstimmung seiner Produkte bzw. Bausätze (bei Feuerwiderstand) mit der DIN EN 13964 erklärt, auch im Hinblick auf die werkseigene Produktionskontrolle bezüglich der technischen Kennwerte (wesentliche Merkmale nach DIN EN 13964) und der Leistungsbeständigkeit. Die Leistungserklärungen ersetzen die bisherigen EU-Konformitätserklärungen. Zudem bietet Ihnen OWA Rechtssicherheit in Bezug auf die erforderlichen Verwendbarkeitsnachweise. Dies ist bedeutend für die Bauabnahme, Baudokumentation und den Vergütungsanspruch. Beachten Sie dazu bitte auch das RAL-Merkblatt 01 „Verwendbarkeitsnachweise und Kennzeichnungen im Trockenbau“ sowie Merkblatt 04 “Umgang mit Abweichungen von Verwendbarkeitsnachweisen im Trockenbau”.
Der OWA Erklär-Comic bringt das Thema “Leistungserklärungen” noch einmal leicht verständlich auf den Punkt.
Mit unserer „Checkliste“ navigieren Sie in wenigen Minuten zum richtigen Verwendbarkeits- bzw. Prüfnachweis für abgehängte Decken nach EU-BauPVO bzw. DIN EN 13964 mit Anforderungen an den Feuerwiderstand. Gut für Sie zu wissen: OWA-Deckensysteme sind mit über 60 Prüfnachweisen (Feuerwiderstand) ausgestattet und erfassen damit die meisten Rohbaudeckenarten.
Je nach System erreichen OWA-Mineralplatten die Kriterien für Feuerwider-standsklassen bis F120/REI180. Das Besondere:
Bei OWA sind auch die Unterkonstruktionssysteme geprüft (z. B. Tragfähigkeit), sodass Sie bei uns eine Leistungserklärung (DoP) für den gesamten Bausatz erhalten (inkl. Feuerwiderstand) – alles aus einer Hand.